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Kehricht

Kehricht ist brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen. Haushaltskehricht ist handlicher, brennbarer Siedlungsabfall, für den keine Wiederverwertung möglich und keine separate Entsorgung erforderlich ist. Im KEWY-Gebiet wird der Kehricht der KVA Winterthur zugeführt.

Die KEWY ist für die Sammlung und den Transport von Kehricht als auch Sperrgut zuständig.

Im Verbandsgebiet der KEWY gehört Haushaltskehricht in einen blauen Gebührensack, einen gewichtsabhängigen Container oder ins Sperrgut. Das Material wird von der Kehrichtabfuhr abgeholt. 

Gebühren (Preise)

KEWY-Sack:

17 l-Sack CHF 0.65 (Rolle à 10 Stück für CHF 6.50)
35 l-Sack CHF 1.30 (Rolle à 10 Stück für CHF 13.00)
60 l-Sack CHF 2.60 (Rolle à 10 Stück für CHF 26.00)
110 l-Sack CHF 3.90 (Rolle à 5 Stück für CHF 19.50)

Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Die KEWY-Säcke sind in den Verkaufsstellen erhältlich (in Rollen, kein Verkauf von einzelnen Säcken).

Verkaufsstellen


KEWY-Sperrgutmarke:

Marke CHF 1.30 (Bogen à 10 Stück für CHF 13.00)

Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Die Sperrgutmarken-Bogen sind in den meisten Verkaufsstellen erhältlich (kein Verkauf von einzelnen Marken).

Verkaufsstellen


Gewichtsabhängige KEWY-Container:

Pauschale pro Leerung CHF 4.50 (Einzelleerung) bzw. CHF 3.50 (Mehrfachleerung)

zuzüglich CHF 0.24 pro kg Kehricht (exkl. MwSt).

Anmeldeformular Container

 

Container

Der gewichtsabhängige KEWY-Container:

  • Ist hauptsächlich für Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe interessant.
  • Auch Privatpersonen können sich für diese Art der Kehrichtentsorgung anmelden.
  • Zugelassen sind nur 800 l-Container mit rotem KEWY-Aufkleber und Kunden-Nr.
  • Werden bei der Leerung gewogen und aufgrund des Gewichts alle zwei Monate in Rechnung gestellt.
  • Container darf nicht überfüllt werden, max. eine Handbreit offen. Neben dem Container deponierte, nicht frankierte Abfälle werden nicht abgeführt.

 Anmeldeformular Container

Sperrgut

Sperrgut ist sperriger Kehricht, der nicht in die normalen Abfallbehältnisse passt (z.B. Möbel, Matratzen, Teppiche, Spielzeug, Sportgeräte etc.). Im KEWY-Gebiet wird Sperrgut gemeinsam mit dem Kehricht gesammelt und kann ohne Voranmeldung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Hersteller und Händler sind dazu verpflichtet, sperrige Gegenstände beim Kauf einer vergleichbaren Ware (die Marke spielt dabei keine Rolle) zurückzunehmen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht durch den Handel für sperrige Gegenstände. Sperrige und „unnötige“ Verpackungen können in der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen oder dahin zurückgebracht werden.

Die offizielle blaue KEWY-Sperrgutmarke:

  • Ist in Bogen à 10 Stück erhältlich
  • Kann in den meisten Verkaufsstellen erworben werden.
    Verkaufsstellen
  • Darf nur für brennbares Sperrgut verwendet werden.
  • Es gilt ausschliesslich das Gewicht (nicht das Volumen).
  • Nicht brennbares Material (z.B. Metall, Glas, Keramik usw.) muss zuvor entfernt und der entsprechenden Separatsammlung zugeführt werden.
  • Noch vorrätige alte grüne Gebührenmarken können nach wie vor verwendet werden. Für die Sperrgutentsorgung bleiben diese unbeschränkt gültig.
  • Maximale Masse: 200 x 80 x 50 cm
  • Gewichtskategorien: pro 5 kg = 1 Marke, max. 30 kg (bis 2.5 kg = ½ Marke, bis 5 kg = 1 Marke, bis 10 kg = 2 Marken, bis 15 kg = 3 Marken usw.)

Entsorgungsbeispiele:

Stuhl, Kleinmöbel   1 Marke
Sessel, Sofa  2 Marken pro Sitzplatz
Ski 2 Marken pro Paar
Kinderbettmatratze 2 Marken
Matratze 3 Marken (zusammenbinden)
Sagex/Styropor    ½ Marke (zusammenbinden)

Gebührensack

Der Haushaltkehricht wird im KEWY-Gebiet im offiziellen blauen Gebührensack entsorgt.

Der offizielle blaue KEWY-Sack:

  • Ist in vier verschiedenen Grössen erhältlich (17 l, 35 l, 60 l, 110 l).
  • Kann bei den über 40 offiziellen Verkaufsstellen erworben werden.
    Verkaufsstellen
  • Entspricht den hohen Anforderungsvorgaben des Schweizerischen Gemeinde- und Städteverbandes (OKS- geprüft).
  • Wird aus mind. 80% Recyclingmaterial hergestellt; dadurch werden bis zu 60% CO₂-Emissionen eingespart.
  • Darf nicht überfüllt werden, muss ganz geschlossen und zugeschnürt sein. Es darf nichts aussen an den Sack gebunden werden.
  • Alte grüne Gebührenmarken werden für die Kehrichtentsorgung seit 1. März 2015 nicht mehr akzeptiert. Es dürfen nur noch die blauen Gebührensäcke verwendet werden.
  • Die Verwendung von Düngersäcken ist nicht mehr erlaubt. 

Abfuhr

Der Kehricht ist am Morgen des Abfuhrtages bis 07:00 Uhr an den von den Gemeinden bezeichneten Sammelstellen bereitzustellen (nicht am Vorabend wegen der Wildtiere). In Containern von Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen darf nur Kehricht in KEWY-Säcken entsorgt werden (Ausnahme: gewichtsabhängige Container mit Kunden-Nr.). Für die Bereitstellung ebenfalls zugelassen sind mit dem Vermerk "Kehricht" gekennzeichnete 120 l-Container oder 240 l-Container (sogenannte „Grüngutkübel“). Diese sind z. B. auch geeignet, wenn Sie den Kehricht bereits am Vorabend des Abfuhrtages rausstellen möchten. Diese Container dürfen jedoch nur mit KEWY-Säcken gefüllt werden; Behältnisse, gefüllt mit losem Material oder herkömmlichen schwarzen Kehrichtsäcken, werden nicht geleert.

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Verschiebungsdaten 2023